Baden-Württemberg

Informationsfreiheitsgesetz seit 2016.Anfrage stellen

Gesamt
31 %
Informationsrechte
29 %
Auskunftspflichten
25 %
Ausnahmen
33 %
Antragstellung
43 %
Gebühren
10 %
Informationsfreiheitsbeauftragte
50 %

Das jüngste Informationsfreiheitsgesetz Deutschlands („Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg“ – LIFG) trat Ende 2015 in Kraft. Die grün-rote Landesregierung erarbeitete es kurz vor Ende der Legislaturperiode, der Landtag verabschiedete es einstimmig. Es gibt den Baden-Württemberger:innen gegenüber den Verwaltungen ein Recht auf Information, unabhängig davon, ob sie ein persönliches Informationsinteresse vorweisen können oder nicht. Allerdings besteht bei der Auskunftspflicht verschiedener Stellen Verbesserungsbedarf. Zum Beispiel Schulen und Hochschulen sind ausgenommen. 2019 führte die Landesregierung einen Kostendeckel für Anfragen an Landesbehörden ein, allerdings nicht für Anfragen an Kommunalbehörden.

Die Behörden müssen die angefragten Informationen innerhalb eines Monats bereitstellen, in Ausnahmefällen innerhalb von drei Monaten. Wenn die voraussichtlichen Gebühren über 200 Euro liegen, sind die Behörden dazu verpflichtet, die oder den Antragssteller:in über die voraussichtlichen Gebühren zu informieren. Negativ fällt ins Gewicht, dass selbst einfache Auskünfte nur bei höheren Behörden gebührenfrei erfolgen. Bei Anfragen an Kommunen gibt es keine Gebührenobergrenze. Nur bestimmte Informationen müssen die Behörden auch von sich aus veröffentlichen, etwa das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat, Geodaten, erlassene oder geänderte Verwaltungsvorschriften, Beschlüsse und wesentliche Unternehmensdaten von Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen.

Insgesamt hat Baden-Württemberg eines der schwächsten Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland. Im Koalitionsvertrag 2021 hat die Landesregierung vereinbart, das Gesetz zu einem Transparenzvertrag weiterentwickeln zu wollen.

→ Aktuelles zu Baden-Württemberg im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

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Auskunftspflichten

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Ausnahmen

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Antragstellung

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Gebühren

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Informationsfreiheitsbeauftragte

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Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

7497

Anteil erfolgreicher Anfragen

40 %