Bayern

Kein Informationsfreiheitsgesetz

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Informationsrechte
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Auskunftspflichten
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Ausnahmen
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Antragstellung
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Gebühren
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Informationsfreiheitsbeauftragte
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In Bayern blockiert seit Jahren die regierende CSU ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene. Seit 2001 versuchten insgesamt zwölf parlamentarische Initiativen ein Informationsfreiheitsgesetz einzuführen, sie scheiterten alle an der Regierungsmehrheit.

Auf kommunaler Ebene sieht es besser aus. Mehr als 80 Kommunen haben bisher für ihren Wirkungsbereich eigene Informationsfreiheitssatzungen erlassen, darunter fast alle Städte Bayerns mit mehr als 100.000 Einwohner:innen: München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt und Fürth. Nur Erlangen fehlt noch. Die Satzungen basieren auf einer Mustersatzung des zivilgesellschaftlichen Bündnisses„Informationsfreiheit für Bayern“, das auch eine Übersicht aller Kommunen mit einer solchen Satzung zusammengestellt hat.

Im Juli 2015 hat die bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf über die elektronische Verwaltung in Bayern eingebracht. Das neue Gesetz hätte Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte für die Bürger:innen bringen können, bleibt jedoch weit davon entfernt. So verpflichtet es insbesondere die Kommunen weder zur elektronischen Bereitstellung von Behördeninformationen noch zur elektronischen Akten- oder Registerführung.

Zwar wurde das Bayerische Datenschutzgesetz um einen neuen Artikel mit dem Titel „Recht auf Auskunft“ ergänzt. Allerdings setzen Auskünftsansprüche ein "berechtigtes Interesse" voraus - das Gegenteil von Informationsfreiheit. Kein Fortschritt also. Bayern bleibt auf absehbare Zeit ein Schlusslicht in Sachen Verwaltungstransparenz in Deutschland.

→ Aktuelles zu Bayern im FragDenStaat-Blog

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