Informationsfreiheitsgesetz seit 1998.Anfrage stellen
Gesamt | 61 % |
Informationsrechte | 39 % |
Auskunftspflichten | 80 % |
Ausnahmen | 72 % |
Antragstellung | 64 % |
Gebühren | 50 % |
Informationsfreiheitsbeauftragte | 70 % |
Das „Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit in Berlin“ trat bereits 1999 in Kraft. Bündnis 90/Die Grünen brachten diesen Gesetzesentwurf im April 1997 auf den Weg. Als Reaktion auf den Volksentscheid zur Wasserversorgung wurde das Gesetz im Januar 2010 substanziell geändert: Seither sieht es auch Veröffentlichungspflichten von Grundversorgungsbetreibern bei der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, dem öffentlichen Nahverkehr und der Energieversorgung vor. Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenpartei versuchten seitdem mit mehreren Anträgen, das Gesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Sie scheiterten an der rot-schwarzen Regierungskoalition. Die seit 2016 regierende rot-rot-grüne Landesregierung hat vereinbart, das Informationsfreiheitsgesetz in Richtung eines Transparenzgesetzes weiter zu entwickeln. Konkrete Vorschläge liegen noch nicht vor.
Die jüngsten Änderungen traten 2016 in Kraft. Demnach müssen von den Behörden geführte Verzeichnisse auch im Internet veröffentlicht werden.
Berlin liegt insgesamt auf Platz 4. Positiv hervorzuheben sind vor allem die umfassenden Auskunftspflichten, von denen nur wenige Ausnahmen gemacht werden. Verbesserungsbedarf besteht bei den Informationsrechten. Hier erreicht Berlin nur 11 von 28 Punkten.