Rheinland-Pfalz

Transparenzgesetz seit 2016.Anfrage stellen

Gesamt
56 %
Informationsrechte
64 %
Auskunftspflichten
30 %
Ausnahmen
67 %
Antragstellung
50 %
Gebühren
60 %
Informationsfreiheitsbeauftragte
70 %

Rheinland-Pfalz ist das erste Flächenland mit einem Transparenzgesetz. Das „Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz“ (LTranspG) trat zum Jahresbeginn 2016 in Kraft. Es ersetzt das vorherige Informationsfreiheits- und das Umweltinformationsgesetz.

Rheinland-Pfalz steht mit seinem Gesetz auf Platz 5. Dies liegt vor allem an der Pflicht zur aktiven Veröffentlichung einiger Informationen. Dass die kommunale Ebene weitgehend außen vor bleibt, ist die größte Schwäche des Gesetzes. Hier verharrt es auf dem Stand des bereits bestehenden Landesinformationsfreiheitsgesetzes und ignoriert, dass gerade dieser Teil der Verwaltung in den vergangenen Jahren besonders viele Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz erhielt. Außerdem verschlechterten sich mit dem neuen Gesetz einige Aspekte. Hochschulen etwa sind jetzt größtenteils von der Informationspflicht ausgenommen.

→ Aktuelles zu Rheinland-Pfalz im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

18 von 28 Punkten7 von 10Punkten
2 von 2Punkten
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2 von 2Punkten
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1 von 2Punkten
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3 von 3Punkten

Auskunftspflichten

6 von 20 Punkten1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten

Ausnahmen

12 von 18 Punkten2 von 8Punkten
6 von 6Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten

Antragstellung

7 von 14 Punkten3 von 3Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten
2 von 4Punkten
0 von 2Punkten
1 von 1Punkten

Gebühren

6 von 10 Punkten1 von 3Punkten
0 von 1Punkten
3 von 4Punkten
2 von 2Punkten

Informationsfreiheitsbeauftragte

7 von 10 Punkten2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 1Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
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Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

4156

Anteil erfolgreicher Anfragen

38 %