Was braucht ein gutes Transparenzgesetz?

Unsere Kriterien

Bei der Punktevergabe kommt den Informationsrechten die größte Bedeutung zu, gefolgt von den Auskunftspflichten. Da umfangreiche Informationsrechte und Auskunftspflichten wenig bringen, wenn sie durch ausufernde Ausnahmebestimmungen wieder eingeschränkt werden, bekommen gut geregelte Ausnahmetatbestände ebenfalls eine hohe Punktzahl. Die Ausgestaltung von Antragstellung und Gebühren schließlich entscheidet mit darüber, inwieweit die Bürger:innen theoretisch garantierte Informations- und Auskunftsrechte auch praktisch nutzen können. Als Bewertungsmaßstab dienen die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen im Vergleich untereinander.

Gemeinsam ergeben die Bewertungen für die verschiedenen Bereiche die mögliche Höchstpunktzahl von 100 Prozent.

Informationsrechte

28 Punkte

Das stärkste Gewicht in dieser Kategorie hat die erstmals in Hamburg 2012 eingeführte eigenständige („proaktive“) Veröffentlichung von Informationen. Dadurch muss man nicht mehr unbedingt einen Antrag stellen, um Informationen zu erhalten, was wir als die weitestgehende Neuentwicklung der letzten Jahre bewerten. Nicht sehr viel wert ist diese Bringschuld der Behörden allerdings, wenn Akten nicht ordnungsgemäß geführt werden. Zu guten Punktzahlen führen in dieser Kategorie weiterhin die Festlegung der Informationsfreiheit als Jedermenschrecht, die Verankerung von Auskunftsansprüchen in der Landesverfassung, eine Zusammenführung von Umwelt- und Informationsfreiheitsgesetz und das Recht auf Kopien.

Auskunftspflichten

20 Punkte

Aufgaben der Daseinsvorsorge sind oft in städtische Unternehmen ausgelagert und werden nicht von den Verwaltungen wahrgenommen. Dies darf kein Weg sein, die Transparenz-Pflicht zu umgehen. Ebenso müssen auf Landesebene etwa Hochschulen, der Rechnungshof, der Verfassungsschutz, staatlich kontrollierte Unternehmen, Sparkassen, staatliche Stiftungen oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk vom Transparenz-Anspruch umfasst sein.

Ausnahmen

18 Punkte

Selbstverständlich ist der Anspruch auf Transparenz staatlichen Handelns nicht grenzenlos, sondern endet dort, wo Persönlichkeitsrechte betroffen sind oder zu weit in privatwirtschaftliche Interessen eingegriffen wird. Wichtig ist allerdings, dass diese Rechte nicht absolut geschützt sind. Ein Transparenz- oder Informationsfreiheitsgesetz muss Klauseln zur Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Information enthalten. Gleiches gilt für den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Selbstredend darf die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch private Anbieter nicht zu massiven Nachteilen für den Anbieter auf dem Markt führen. Andererseits darf die pure Behauptung von Geschäftsgeheimnissen kein Argument für völlige Intransparenz sein.

Antragstellung

14 Punkte

Auch nachdem ein Transparenzgesetz in Kraft getreten ist, bleibt ein Antragsrecht für nicht aktiv veröffentlichte Informationen notwendig. Die Anfrage kann elektronisch und anonym erfolgen, gegebenenfalls unterstützt durch Behörden. Die Antwortfrist beträgt nur wenige Wochen. Verstößt eine Behörde gegen die gesetzlichen Regelungen, sind Sanktionen möglich.

Gebühren

10 Punkte

Die Ablehnung einer Anfrage auf Informationsfreigabe kostet grundsätzlich nichts, ebenso wie die meisten Anfragen. So ist das international üblich. Gebühren werden höchstens in Ausnahmefällen verlangt und auf eine Maximalsumme von 500 Euro gedeckelt. Die Kosten sind vor Bearbeitung der Anfrage bekannt.

Informationsfreiheitsbeauftragte

10 Punkte

Der oder die Informationsfreiheitsbeauftragte ist erste Instanz der Klärung bei Konflikten in der Anwendung der Gesetze. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, braucht er oder sie Einsichtsund Klagerechte und muss politisch unabhängig arbeiten können. Zu guter Letzt ist aber auch die Behörde des oder der Informationsfreiheitsbeauftragten selbst auskunftspflichtig. Die Auswahl und Gewichtung der Kriterien beruht auf der Abstimmung mit zahlreichen Expert:innen der Informationsfreiheit aus allen Bundesländern. Wir bedanken uns an dieser Stelle für alle Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge!