Brandenburg

Informationsfreiheitsgesetz seit 1998.Anfrage stellen

Gesamt
39 %
Informationsrechte
18 %
Auskunftspflichten
50 %
Ausnahmen
33 %
Antragstellung
57 %
Gebühren
50 %
Informationsfreiheitsbeauftragte
50 %

Der Vorreiter der Informationsfreiheit in Deutschland beschloss als erstes Bundesland 1998 ein „Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz“ (AIG). Eine Reform 2013 erweiterte und konkretisierte das Gesetz. Seither sind die Behörden, die Einsicht in ihre Akten gewähren müssen, konkret benannt. Außerdem wurde die Anfertigung von Kopien gesetzlich verankert. Zusätzlich soll die Verwaltung des Landes von sich aus Daten auf einer einheitlichen Plattform zur Verfügung stellen, die dann frei nutzbar sind.

Bei den Informationsrechten erreicht Brandenburg nur fünf von 28 möglichen Punkten. Insbesondere sind weder elektronische Aktenführung noch proaktive Veröffentlichung vorgesehen. Insgesamt liegt das Land mit Platz 9 im Mittelfeld.

→ Aktuelles zu Brandenburg im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

5 von 28 Punkten0 von 10Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
0 von 2Punkten
0 von 2Punkten
1 von 1Punkten
0 von 2Punkten
0 von 3Punkten

Auskunftspflichten

10 von 20 Punkten1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten

Ausnahmen

6 von 18 Punkten2 von 8Punkten
3 von 6Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten

Antragstellung

8 von 14 Punkten3 von 3Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 4Punkten
0 von 2Punkten
1 von 1Punkten

Gebühren

5 von 10 Punkten1 von 3Punkten
1 von 1Punkten
3 von 4Punkten
0 von 2Punkten

Informationsfreiheitsbeauftragte

5 von 10 Punkten2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
0 von 1Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
0 von 1Punkten

Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

2867

Anteil erfolgreicher Anfragen

29 %