Bund

Informationsfreiheitsgesetz seit 2006.Anfrage stellen

Gesamt
40 %
Informationsrechte
18 %
Auskunftspflichten
50 %
Ausnahmen
28 %
Antragstellung
43 %
Gebühren
70 %
Informationsfreiheitsbeauftragte
70 %

Auf Bundesebene gilt das Infomationsfreiheitsgesetz (IFG-Bund). Es betrifft aber nur Bundesbehörden. Es liegt im Vergleich zu den landesrechtlichen Regelungen mit 38 Punkten im Mittelfeld. Besonders schlecht schneidet die bundesrechtliche Regelung bei den Informationsrechten ab. Hier fehlt unter anderem die elektronischen Aktenführung (Einführung voraussichtlich 2020) und die proaktive Veröffentlichung von Informationen. Auch die Regelungen zu Antragstellung und Antwort lassen zu wünschen übrig. Es sind weder praktische Antragsassistenz oder eine Unterrichtung bei längerer Bearbeitungsdauer vorgesehen noch drohen Sanktionen, wenn eine Behörde die Antwortfrist nicht einhält. Mehr Punkte konnten bei den Vorschriften zu Gebühren vergeben werden. Hier gibt es zumindest einen Kostendeckel von 500 Euro.

→ Aktuelles zu Bund im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

5 von 28 Punkten1 von 10Punkten
0 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
0 von 1Punkten
0 von 2Punkten
0 von 3Punkten

Auskunftspflichten

10 von 20 Punkten2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten

Ausnahmen

5 von 18 Punkten2 von 8Punkten
0 von 6Punkten
1 von 2Punkten
2 von 2Punkten

Antragstellung

6 von 14 Punkten3 von 3Punkten
1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 4Punkten
0 von 2Punkten
0 von 1Punkten

Gebühren

7 von 10 Punkten1 von 3Punkten
0 von 1Punkten
4 von 4Punkten
2 von 2Punkten

Informationsfreiheitsbeauftragte

7 von 10 Punkten2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 1Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 1Punkten

Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

149423

Anteil erfolgreicher Anfragen

49 %