Hamburg

Transparenzgesetz seit 2020.Anfrage stellen

Gesamt
67 %
Informationsrechte
75 %
Auskunftspflichten
65 %
Ausnahmen
67 %
Antragstellung
43 %
Gebühren
80 %
Informationsfreiheitsbeauftragte
70 %

Das „Hamburgische Transparenzgesetz“ (HmbTG) von 2012 gilt bisher als Musterbeispiel für Transparenzgesetze in Deutschland. Eingebracht hat es eine Volksinitiative, die von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt wurde, umgesetzt hat es letztlich die SPD-Regierung.

Das HmbTG ersetzte das Hamburger Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) von 2006. Es verpflichtet das Land, amtliche Informationen öffentlich und kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. Hamburg ist nach wie vor Spitzenreiter, da es in nahezu allen Bereichen hohe Punktzahlen erreicht.

Mit einer Reform, die im Januar 2020 in Kraft trat, wollte die rot-grüne Regierung den Anwendungsbereich erweitern. Tatsächlich verschlechterte sie aber die Transparenz. Anonyme Anträge sind nicht mehr möglich, weil Name und Anschrift von Antragsteller an Dritte weitergegeben werden müssen. Antwortfristen werden deutlich verlängert. Allerdings wird der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit künftig auch für Umwelt- und Verbraucherinformationen zuständig sein.

→ Aktuelles zu Hamburg im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

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Auskunftspflichten

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Ausnahmen

12 von 18 Punkten2 von 8Punkten
6 von 6Punkten
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Antragstellung

6 von 14 Punkten3 von 3Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 4Punkten
0 von 2Punkten
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Gebühren

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Informationsfreiheitsbeauftragte

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Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

5261

Anteil erfolgreicher Anfragen

35 %