Hessen

Informationsfreiheitsgesetz seit 2018.Anfrage stellen

Gesamt
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Informationsrechte
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Auskunftspflichten
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Ausnahmen
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Antragstellung
64 %
Gebühren
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Informationsfreiheitsbeauftragte
30 %

In Hessen gibt es seit 2018 ein Informationsfreiheitsgesetz.

Es ist ungewöhnlicherweise Teil des Datenschutzgesetzes und umfasst nur wenige Teile eines echten Informationsfreiheitsgesetzes. Er gilt nur für wenige Behörden und nimmt neben Gemeinden beispielsweise auch die Polizei vom Anwendungsbereich aus. Der Informationsanspruch ist auch nicht voraussetzungslos: Bei rein wirtschaftlichem Interesse sollen Antragsstellerinen keinen Anspruch auf Informationen haben. Wie dieses Interesse festgestellt werden soll, ist unklar.

Mit dieser Regelung ist das Hessische Informationsfreiheitsgesetz das mit Abstand schwächste Gesetz Deutschlands.

→ Aktuelles zu Hessen im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

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Auskunftspflichten

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Ausnahmen

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Antragstellung

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Gebühren

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Informationsfreiheitsbeauftragte

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Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

3613

Anteil erfolgreicher Anfragen

26 %