Saarland

Informationsfreiheitsgesetz seit 2006.Anfrage stellen

Gesamt
38 %
Informationsrechte
18 %
Auskunftspflichten
55 %
Ausnahmen
28 %
Antragstellung
50 %
Gebühren
50 %
Informationsfreiheitsbeauftragte
50 %

Das „Saarländische Informationsfreiheitsgesetz“ (SIFG) trat 2006 in Kraft. Eine Evaluation 2010 erbrachte keine substanziellen Änderungsvorschläge. Im Vergleich zu anderen Landesinformationsfreiheitsgesetzen fällt das SIFG im Umfang relativ kurz aus. Eine Reform ist nicht geplant. Das Informationsfreiheitsgesetz ist eines der schwächsten in Deutschland. Ähnlich wie das Bundesgesetz schneidet das SIFG besonders schlecht ab, was die Informationsrechte und die Gebühren angeht.

→ Aktuelles zu Saarland im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

5 von 28 Punkten1 von 10Punkten
0 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
0 von 2Punkten
0 von 2Punkten
1 von 1Punkten
1 von 2Punkten
0 von 3Punkten

Auskunftspflichten

11 von 20 Punkten1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten

Ausnahmen

5 von 18 Punkten2 von 8Punkten
0 von 6Punkten
1 von 2Punkten
2 von 2Punkten

Antragstellung

7 von 14 Punkten3 von 3Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 4Punkten
0 von 2Punkten
0 von 1Punkten

Gebühren

5 von 10 Punkten1 von 3Punkten
0 von 1Punkten
4 von 4Punkten
0 von 2Punkten

Informationsfreiheitsbeauftragte

5 von 10 Punkten2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
0 von 1Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 1Punkten

Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

1304

Anteil erfolgreicher Anfragen

35 %