Sachsen-Anhalt

Informationsfreiheitsgesetz seit 2008.Anfrage stellen

Gesamt
38 %
Informationsrechte
18 %
Auskunftspflichten
65 %
Ausnahmen
28 %
Antragstellung
50 %
Gebühren
20 %
Informationsfreiheitsbeauftragte
60 %

Sachsen-Anhalt regelt den Zugang zu Informationen gesetzlich seit 2008 („Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt“ – IZG LSA). Eine Evaluierung im Jahr 2015 führte bisher zu keinen Gesetzesänderungen. Eine vorgesehene Änderung im Jahr 2021 kurz vor der Landtagswahl scheiterte noch kurz vor Beschluss im Landtag.

Dabei ist Reformbedarf durchaus vorhanden. Der Umfang der Informationsrechte ist im Vergleich mit anderen Bundesländern unzureichend. Von Organisations- und Aktenplänen einmal abgesehen werden keine Informationen aktiv veröffentlicht, Bürger:innen haben kein Recht auf Kopien und auch Ablehnungen sind nicht gebührenfrei. Die Regelungen zu Ausnahmen und Gebühren sind vergleichsweise dünn, im Falle der fehlenden Abwägungsklausel für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sogar hinderlich.

→ Aktuelles zu Sachsen-Anhalt im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

5 von 28 Punkten1 von 10Punkten
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0 von 3Punkten

Auskunftspflichten

13 von 20 Punkten1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten

Ausnahmen

5 von 18 Punkten2 von 8Punkten
0 von 6Punkten
1 von 2Punkten
2 von 2Punkten

Antragstellung

7 von 14 Punkten3 von 3Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 4Punkten
0 von 2Punkten
0 von 1Punkten

Gebühren

2 von 10 Punkten1 von 3Punkten
0 von 1Punkten
1 von 4Punkten
0 von 2Punkten

Informationsfreiheitsbeauftragte

6 von 10 Punkten2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
0 von 1Punkten
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2 von 2Punkten
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Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

2098

Anteil erfolgreicher Anfragen

46 %