Schleswig-Holstein

Informationsfreiheitsgesetz seit 2012.Anfrage stellen

Gesamt
66 %
Informationsrechte
36 %
Auskunftspflichten
80 %
Ausnahmen
89 %
Antragstellung
71 %
Gebühren
70 %
Informationsfreiheitsbeauftragte
70 %

Schleswig-Holstein hat 2012 sein „Informationszugangsgesetz“ (IZG-SH) verabschiedet.

Das Gesetzwurde 2017 verändert- allerdings nicht zum Besseren. Ursprünglich war vorgesehen, eine Veröffentlichungspflicht für die Verwaltung einzuführen. Dies wurde zugunsten einer nicht verpflichtenden Regelung zurückgenommen. So sollen Behörden nur bestimmte Dokumente veröffentlichen. Tun sie dies nicht, können sie nicht dazu gezwungen werden.

Einen zentralen Rückschritt findet sich ausgerechnet bei den wissenschaftlichen Diensten des Landtags, die von den Fraktionen beauftragt werden. Diese sind künftig von der Auskunftspflicht befreit.

Damit verlor das Gesetz des Jahres 2017 gegenüber dem Gesetz aus dem Jahr 2012 einen Punkt. Im Transparenzranking erreicht Schleswig-Holstein weiterhin Platz 2 hinter Hamburg, vor allem aufgrund von vergleichsweise weiten Auskunftspflichten und geringen Ausnahmen.

→ Aktuelles zu Schleswig-Holstein im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

10 von 28 Punkten1 von 10Punkten
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Auskunftspflichten

16 von 20 Punkten2 von 2Punkten
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2 von 2Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
2 von 2Punkten

Ausnahmen

16 von 18 Punkten8 von 8Punkten
6 von 6Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten

Antragstellung

10 von 14 Punkten3 von 3Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten
2 von 4Punkten
0 von 2Punkten
1 von 1Punkten

Gebühren

7 von 10 Punkten2 von 3Punkten
1 von 1Punkten
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Informationsfreiheitsbeauftragte

7 von 10 Punkten2 von 2Punkten
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Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

2508

Anteil erfolgreicher Anfragen

43 %