Thüringen

Transparenzgesetz seit 2020.Anfrage stellen

Gesamt
56 %
Informationsrechte
46 %
Auskunftspflichten
65 %
Ausnahmen
50 %
Antragstellung
64 %
Gebühren
50 %
Informationsfreiheitsbeauftragte
70 %

Zum 1.1.2020 hat das Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) das seit 2012 geltende Informationsfreiheitsgesetz abgelöst. Damit werden eine Reihe von wichtigen Informationen proaktiv in einem Transparenzportal veröffentlicht, darunter Vertragsinhalte, Gutachten, Verwaltungsvorschriften, Berichte und Zuwendungen.

Die Kritik an der Gebührenregelung des ersten Entwurfs ist zumindest teilweise angekommen: In dem nun beschlossenen Gesetz ist eine Kostendeckelung von 500€ vorgesehen. Einige der Ausnahmen aus dem zuvor geltenden Informationsfreiheitsgesetz wurden abgeschafft und die Auskunftspflichten erweitert. Thüringen katapultiert sich so auf Platz 5.

→ Aktuelles zu Thüringen im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

13 von 28 Punkten4 von 10Punkten
1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 1Punkten
1 von 2Punkten
0 von 3Punkten

Auskunftspflichten

13 von 20 Punkten1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten

Ausnahmen

9 von 18 Punkten2 von 8Punkten
3 von 6Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten

Antragstellung

9 von 14 Punkten3 von 3Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 4Punkten
0 von 2Punkten
1 von 1Punkten

Gebühren

5 von 10 Punkten0 von 3Punkten
1 von 1Punkten
4 von 4Punkten
0 von 2Punkten

Informationsfreiheitsbeauftragte

7 von 10 Punkten2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 1Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 1Punkten

Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

1652

Anteil erfolgreicher Anfragen

35 %