Berlin (Entwurf)

Bisher noch nicht in Kraft getretener Gesetzesentwurf.Zum aktuellen Gesetz

Gesamt
51 %
Informationsrechte
50 %
Auskunftspflichten
35 %
Ausnahmen
78 %
Antragstellung
29 %
Gebühren
50 %
Informationsfreiheitsbeauftragte
70 %

Der Berliner Senat hat im März 2021 den Entwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung des Informationszugangs für die Allgemeinheit“ ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Der Entwurf ist ein Gegenentwurf zum Berliner Transparenzgesetz, das der Volksentscheid Transparenz entworfen hat.

Sollte der Entwurf umgesetzt werden, würde er eine deutliche Verschlechterung der Informationsfreiheit in Berlin bringen. Statt wie bisher 61 würde Berlin nur noch 51 Punkte im Transparenzranking erhalten, vor allem durch deutlich größere Bereichsausnahmen und Einschränkungen des Datenschutzes.

→ Aktuelles zu Berlin (Entwurf) im FragDenStaat-Blog

Informationsrechte

14 von 28 Punkten7 von 10Punkten
1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 1Punkten
0 von 2Punkten
0 von 3Punkten

Auskunftspflichten

7 von 20 Punkten0 von 2Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten
0 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 2Punkten

Ausnahmen

14 von 18 Punkten4 von 8Punkten
6 von 6Punkten
2 von 2Punkten
2 von 2Punkten

Antragstellung

4 von 14 Punkten3 von 3Punkten
0 von 2Punkten
0 von 2Punkten
0 von 4Punkten
0 von 2Punkten
1 von 1Punkten

Gebühren

5 von 10 Punkten0 von 3Punkten
1 von 1Punkten
2 von 4Punkten
2 von 2Punkten

Informationsfreiheitsbeauftragte

7 von 10 Punkten2 von 2Punkten
1 von 2Punkten
1 von 1Punkten
0 von 2Punkten
2 von 2Punkten
1 von 1Punkten

Statistiken von FragDenStaat

Anzahl Anfragen

6117

Anteil erfolgreicher Anfragen

27 %